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Glückliches Pärchen in Thermenpool, Sicht von oben
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Novelle zur Bäderhygieneverordnung

Energieeinsparungen durch Reduktion des Förderstroms in Becken mit Attraktionen

Lesedauer: 1 Minute

Das Bäderhygienerecht gilt für Hallen- und Freibäder, Whirlpools und -wannen, Sauna­anlagen und Kleinbade­teiche. Die aktuellen Änderungen betreffen insbesondere Bade­becken mit Attraktionen. Durch Reduktion des Förder­stroms in Becken mit Attraktionen (Düsen, Rutschen etc.) ergeben sich niedrigere Filter­geschwindig­keiten. Damit sollen, ohne dass die menschliche Gesundheit beeinträchtigt wird, Energie­einsparungen erzielt werden.

Die Änderung der Bäderhygieneverordnung wurde am 21. November 2023 kundgemacht und ist ohne weitere Übergangsfrist am 22. November 2023 in Kraft getreten. Betroffen sind alle Unternehmen, die Anlagen nach dem Bäderhygienegesetz betreiben bzw. über Grundstücke im Bereich von Badegewässern verfügen.

Stand: 22.11.2023

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