Ein/e Bilanzbuchhalter/in nimmt sich eine Stunde Zeit für Sie, um Ihre Fragen zum Finanz- und Rechnungswesen zu beantworten und Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens im Rahmen des § 2 BibuG (eingeschränkte Erstinformation auf dem Gebiet des Steuer- und Abgabenwesens) zu beraten.
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